Selbstbestimmtes Leben
Es gibt viele Momente im Leben, in denen man einen persönlichen Vertrauten benötigt – einige Praxisbeispiele:
Beispiel 1:
Der Ehepartner erkrankt schwer, die Ehefrau hat nicht automatisch Zugriff auf die Konten des Mannes. Unter Umständen bekommt sie keine Auskünfte hinsichtlich des Krankheitsgeschehens und sie kann keine medizinischen Entscheidungen treffen. Eventuell erforderliche Anträge (z.B. Heimvertrag) können nicht von ihr gestellt oder unterzeichnet werden.
hier informieren wir vorab, damit diese Situation erst gar nicht entsteht
wir sorgen für Entlastung durch professionelle Vorsorge
wir kooperieren mit der Verwaltung und bieten hier Beratung und Unterstützung für die Betroffenen
wir bieten eine vorausschauende Kooperation für alle EventualitätenTod hinaus
Beispiel 2:
Ein Geschäftsführer eines Unternehmens erkrankt schwer.
Das Unternehmen braucht einen Verantwortlichen zur Fortführung der Geschäfte
Eventuell muss eine schnelle Unternehmensnachfolge vollzogen werden
Es sind weitere Geschäftsführer/Gesellschafter im Unternehmen. Es ist nun
vertragskonform mit den Geschäftsführern/Gesellschaftern zu verhandeln
Die Familie braucht Hilfe und Unterstützung gegenüber Banken, usw.
Vormundschaften und Verfügungen sind zu regeln
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie sind zu wahren
Verfügungen und Vollmachten
Aufklärung und Information zum Thema
Information über die möglichen Auswirkungen im familiären Bereich
Überprüfung und Analyse der Lebenssituation
Tätigwerden im Rahmen einer Vollmacht
Ist das eigene Tier (Katze, Hund, Pferd, etc.) abgesichert?
Wegweiser im „Behördendschungel“
Hilfestellung bei der Frage: Was steht mir zu?
Pflegebedarfsanalyse
Tätigwerden im Rahmen einer Vollmacht
Tätigwerden im Rahmen einer Vollmacht über den Tod hinaus
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was bedeutet selbstbestimmtes Leben im Angebot von sele?
Selbstbestimmtes Leben bedeutet, wichtige persönliche, medizinische, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen frühzeitig vorzubereiten. sele unterstützt dabei, Vorsorge so zu gestalten, dass Angehörige im Ernstfall handlungsfähig sind und der eigene Wille berücksichtigt werden kann.
2. Warum reichen Ehe oder Familienzugehörigkeit im Ernstfall oft nicht aus?
Angehörige haben nicht automatisch Zugriff auf Konten, medizinische Informationen oder Entscheidungsbefugnisse. Auf der Website wird beschrieben, dass selbst Ehepartner ohne entsprechende Regelungen unter Umständen keine Auskünfte erhalten oder keine Verträge und Anträge unterschreiben können.
3. Bei welchen Vorsorgethemen unterstützt sele?
sele unterstützt bei Verfügungen und Vollmachten, bei der Analyse der persönlichen Lebenssituation, bei Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern, bei Pflegebedarfsfragen sowie bei Nachlassplanung und Tätigkeiten im Rahmen einer Vollmacht.
4. Kann sele auch Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen?
Ja. Die Website nennt als Beispiel die Situation, dass ein Geschäftsführer schwer erkrankt. Dann können Fragen zur Fortführung des Unternehmens, zur Unternehmensnachfolge, zur Familie, zu Banken und zu wirtschaftlichen Verhältnissen entstehen.
5. Was bedeutet „Tätigwerden im Rahmen einer Vollmacht“?
Das bedeutet, dass sele auf Grundlage einer wirksam erteilten Vollmacht unterstützend handeln kann. Das kann je nach Situation die Kommunikation mit Behörden, Banken, Einrichtungen oder anderen Beteiligten umfassen.
6. Hilft sele auch bei Behördenangelegenheiten?
Ja. sele beschreibt die Unterstützung als Wegweiser im „Behördendschungel“ und bietet Hilfestellung bei der Frage, welche Ansprüche oder Leistungen Betroffenen zustehen können.
7. Wird auch die Versorgung von Haustieren berücksichtigt?
Ja. Auf der Website wird ausdrücklich die Frage gestellt, ob das eigene Tier — etwa Katze, Hund oder Pferd — abgesichert ist. Damit kann auch die Vorsorge für Tiere Teil der Lebensplanung sein.
8. Was gehört zur Nachlassplanung bei sele?
Zur Nachlassplanung gehört insbesondere das Tätigwerden im Rahmen einer Vollmacht über den Tod hinaus. Dadurch können bestimmte Angelegenheiten auch nach dem Tod geregelt oder begleitet werden, sofern eine entsprechende Vollmacht besteht.
