Erbenermittlung
Bei Nachlasssachen, bei denen der Erblasser verstorben ist, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass es keine Erbschaft ohne Erben gibt. Sind keine lebenden Ehegatten, Eltern, Abkömmlinge oder Geschwister vorhanden, so beginnt hier unsere Arbeit der professionelle Erbenermittlung. Wir begeben uns auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben.
Unsere Auftraggeber sind vorwiegend Nachlasspfleger. Als Nachlasspfleger bezeichnet man gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt. Seine Aufgaben sind die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben. Bei umfangreichen Nachforschungen werden Erbenermittler beauftragt.
Nachlassgerichte/Notariate
Kommunale und staatliche Behörden
Amtsgerichte
Testamentsvollstrecker
Rechtsanwälten und Notare
Steuerberater
Erben zur Komplettierung einer Erbengemeinschaft
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was macht sele im Bereich Erbenermittlung?
sele unterstützt bei der professionellen Ermittlung rechtmäßiger Erben. Das ist besonders relevant, wenn eine verstorbene Person keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge greift.
2. Wann wird eine Erbenermittlung notwendig?
Eine Erbenermittlung wird notwendig, wenn nach einem Todesfall keine bekannten oder unmittelbar auffindbaren Erben vorhanden sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn keine lebenden Ehegatten, Eltern, Abkömmlinge oder Geschwister bekannt sind.
3. Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein Erblasser verstirbt, ohne eine letztwillige Verfügung wie ein Testament zu hinterlassen. Dann bestimmt das Gesetz, welche Personen als Erben in Betracht kommen.
4. Wer beauftragt sele mit der Erbenermittlung?
Zu den Auftraggebern zählen unter anderem Nachlassgerichte, Notariate, kommunale und staatliche Behörden, Amtsgerichte, Testamentsvollstrecker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie Erben, die eine Erbengemeinschaft komplettieren möchten.
5. Was ist ein Nachlasspfleger?
Ein Nachlasspfleger ist ein gesetzlicher Vertreter unbekannter Erben. Er wird vom Nachlassgericht bestellt und hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und Erben zu ermitteln.
6. Warum werden professionelle Erbenermittler eingeschaltet?
Professionelle Erbenermittler werden eingeschaltet, wenn die Suche nach rechtmäßigen Erben umfangreiche Nachforschungen erfordert. Sie unterstützen Nachlasspfleger, Gerichte und andere Beteiligte dabei, Erbberechtigte zu finden und Erbengemeinschaften zu vervollständigen.
7. Können auch Erben selbst sele beauftragen?
Ja. Die Website nennt ausdrücklich Erben als mögliche Auftraggeber, wenn eine Erbengemeinschaft komplettiert werden soll.
