Erbenermittlung

Bei Nachlasssachen, bei denen der Erblasser verstorben ist, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. 

Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass es keine Erbschaft ohne Erben gibt. Sind keine lebenden Ehegatten, Eltern, Abkömmlinge oder Geschwister vorhanden, so beginnt hier unsere Arbeit der professionelle Erbenermittlung. Wir begeben uns auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben.

Unsere Auftraggeber sind vorwiegend Nachlasspfleger. Als Nach­lass­pfle­ger bezeichnet man gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt. Seine Aufgaben sind die Sicherung und Verwaltung des Nach­las­ses und die Ermittlung der Erben. Bei umfangreichen Nach­forschungen werden Erben­ermittler beauftragt. 

Nachlassgerichte/Notariate

Kommunale und staatliche Behörden

Amtsgerichte

Testamentsvollstrecker

Rechtsanwälten und Notare

Steuerberater

Erben zur Komplettierung einer Erbengemeinschaft