Erbenermittlung

Bei Nachlasssachen, bei denen der Erblasser verstorben ist, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. 

Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass es keine Erbschaft ohne Erben gibt. Sind keine lebenden Ehegatten, Eltern, Abkömmlinge oder Geschwister vorhanden, so beginnt hier unsere Arbeit der professionelle Erbenermittlung. Wir begeben uns auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben.

Unsere Auftraggeber sind vorwiegend Nachlasspfleger. Als Nach­lass­pfle­ger bezeichnet man gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt. Seine Aufgaben sind die Sicherung und Verwaltung des Nach­las­ses und die Ermittlung der Erben. Bei umfangreichen Nach­forschungen werden Erben­ermittler beauftragt. 

Nachlassgerichte/Notariate

Kommunale und staatliche Behörden

Amtsgerichte

Testamentsvollstrecker

Rechtsanwälten und Notare

Steuerberater

Erben zur Komplettierung einer Erbengemeinschaft

Häufige Fragen (FAQ)​

sele unterstützt bei der professionellen Ermittlung rechtmäßiger Erben. Das ist besonders relevant, wenn eine verstorbene Person keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge greift. 

Eine Erbenermittlung wird notwendig, wenn nach einem Todesfall keine bekannten oder unmittelbar auffindbaren Erben vorhanden sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn keine lebenden Ehegatten, Eltern, Abkömmlinge oder Geschwister bekannt sind. 

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein Erblasser verstirbt, ohne eine letztwillige Verfügung wie ein Testament zu hinterlassen. Dann bestimmt das Gesetz, welche Personen als Erben in Betracht kommen. 

Zu den Auftraggebern zählen unter anderem Nachlassgerichte, Notariate, kommunale und staatliche Behörden, Amtsgerichte, Testamentsvollstrecker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie Erben, die eine Erbengemeinschaft komplettieren möchten. 

Ein Nachlasspfleger ist ein gesetzlicher Vertreter unbekannter Erben. Er wird vom Nachlassgericht bestellt und hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und Erben zu ermitteln. 

Professionelle Erbenermittler werden eingeschaltet, wenn die Suche nach rechtmäßigen Erben umfangreiche Nachforschungen erfordert. Sie unterstützen Nachlasspfleger, Gerichte und andere Beteiligte dabei, Erbberechtigte zu finden und Erbengemeinschaften zu vervollständigen. 

Ja. Die Website nennt ausdrücklich Erben als mögliche Auftraggeber, wenn eine Erbengemeinschaft komplettiert werden soll.